Kommt nach dem Veggie-Day bald die EU-Veggie-Kennzeichnung?
Ein Gastbeitrag von Udo Hemmerling, Stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die EU-Kommission im Jahre 2011 die Ermächtigung im Rahmen der EU-Lebensmittelinformationsgesetzgebung bekommen, eine Regelung für eine Kennzeichnung von Lebensmitteln als vegetarisch bzw. vegan zu erarbeiten. Hierbei handelt es sich wohlgemerkt um eine Regelung für freiwillige Kennzeichnungen auf Lebensmitteln, nicht um eine Kennzeichnungspflicht. Die Länder haben nun im September die Bundesregierung über den Bundesrat aufgefordert, bei der EU-Kommission auf eine schnelle Erarbeitung dieser Veggie-Kennzeichnung zu drängen bzw. sogar übergangsweise eine nationale Regelung zu erarbeiten. „Damit soll gewährleistet werden, dass Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführend, zweideutig oder verwirrend sind“, so der Bundesrat.
Nach der heftigen öffentlichen Debatte um den obligatorischen Veggie-Day in öffentlichen Kantinen stellt sich die Frage, ob sich der Staat mit einer amtlichen Definition, was vegetarisch und was vegan ist, wieder einmal bürokratisch übernimmt. Denn die Äußerung von Katrin Göring-Eckhardt (Bündnis 90/Grüne) zum Veggie-Day, ihr sei „einmal pro Woche freiwillig Spinat mit Ei lieber als eine jahrelange Überwachung durch die NSA“, wirft nämlich die Frage auf, wo vegetarisch beginnt und wo es aufhört.
Eine Veggie-Kennzeichnung ist nur scheinbar einfach. Spinat mit Ei ist vegetarisch, aber nicht vegan. Spinat mit Schinken ist nicht vegetarisch. Was ist aber, wenn das Ei in Schweineschmalz gebraten wurde? Ist das gesamte Mahl dann noch vegetarisch, oder vielleicht teil-vegetarisch? Keine Frage, die staatliche Normierung einer Veggie-Kennzeichnung würde einen Wust von technischen Details nach sich ziehen. Vor allem bei verarbeiteten Lebensmitteln dürfte schwer festzulegen sein, was vegetarisch und was vegan ist. In vielen alltäglichen Zutaten finden sich Bestandteile tierischer Herkunft, z.B. Gelatine. Künftige Debatten um vermeintliche „Grenzwerte“ und „Kontaminationen“ bei vegetarischen und veganen Lebensmitteln lassen sich schon heute erahnen.
War bisher die Normierung der Gurkenkrümmung das politische Symbol für eine europäische Überregulierung, so könnte dies künftig die staatliche Regelung für eine Veggie-Kennzeichnung sein. Bundesregierung und EU-Kommission sollten also noch einmal genau überdenken, ob sie eine Normierung der Veggie-Kennzeichnung tatsächlich leisten können.
Hallo Frau Börgers, mir ging es vor allem um die Frage, ob „vegetarisch“ und „vegan“ staatlich definiert werden muss.
„suitable for vegetarians“ in England ist meines Wissens ein privates Label, das ist ja auch völlig in Ordnung so.
Udo Hemmerling
Das kann ja wohl nicht so schwer sein… Wird in England bereits seit Jahren praktiziert, dass Lebensmittel mit dem Aufdruck „suitable for vegans“ oder „suitable for vegetarians“ ausgezeichnet werden. Anscheinend müssen die Deutschen immer alles direkt schlechtreden und mit ihrer Bürokratie jede gute Idee im Keim ersticken. Ich esse kein Fleisch und würde auch kein in Schweineschmalz gebratenes Ei essen – aufgrund des Schweineschmalzes – genau, bravo! Ist doch gar nicht so schwer, oder? Und Gelatine will ich auch nicht essen, nicht in Grenzwertbereichen und nicht als Kontamination – basta!
seit zwei Legislaturperioden schmerzlich vermisst …herrlich…..endlich mal wieder ein …basta !!!