Ein Beitrag von Christoph Minhoff
Das Füllhorn entstammt der griechischen Mythologie. Die göttliche weiße Ziege Amalthea, eine verwunschene Nymphe, die den Titanensohn Zeus vor seinem gefräßigen, kindermordenden Vater beschützen sollte, verlor einst im Kampf mit selbigen ein Horn. Dieses Horn wurde zum Füllhorn, das sich immer wieder mit dem füllt, was sein Besitzer sich wünscht.
Heutzutage wird immer noch gerne die Floskel bemüht, da schütte jemand das Füllhorn über einen anderen aus. Gemeint sind dann in aller Regel ungerechtfertigte Zuwendungen oder außergewöhnlicher Vergünstigungen.
Insofern kann man sagen, das die großkoalitionären Vertragsverhandler von CDU, CSU und SPD derzeit ein Füllhorn ausschütten – nämlich über den Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz VZBV.
In den Papieren, die derzeit die Kompromisslinien zwischen den beiden einst feindlichen Brüdern und Schwestern von links und rechts kennzeichnen, soll ein Punkt ganz schnell Konsens gewesen sein: der VZBV soll aus einem Füllhorn mit Staatsknete überschüttet werden. Da ist von zweistelligen Millionen-Beträgen die Rede! Und da das womöglich nicht reicht, um künftig alle Lebensbereiche auf Leichtfertigkeit oder Unvernunft der Verbraucher zu untersuchen, sollen auch noch 20 Prozent der Einnahmen des Staates aus Kartellrechtsverfahren Verbraucherschützern zufließen. Da erinnert man sich doch unwillkürlich an den schönen Satz: „Sagt Stopp, wenn es genug ist.“
Vielleicht sagt ja noch der künftige Finanzminister einfach Stopp und erinnert daran, dass Outsourcing nicht immer die günstigere Variante ist, auch nicht beim Verbraucherschutz!