Professor Nöhles Essensalltag
Wenn Sie einmal aufmerksam Ihre Lebensmittelverpackungen ansehen, werden Sie noch viel mehr Informationen erkennen als nur die Ihnen bekannten Elemente wie Bezeichnung, Zutatenliste, Mindesthaltbarkeitsdatum, Losnummer, Nennfüllmenge, Hersteller und ernährungsphysiologische Angaben sowie allerlei Zubereitungshinweise bei Fertiggerichten. Da stehen noch jede Menge Symbole – doch was bedeuten die?
Dieses Symbol steht stets in Verbindung mit der Nennfüllmenge, also z.B. 500 ml e. Das e bedeutet „estimated“, also „ungefähr“.
Oh mein Gott, es befinden sich also nur so „vielleicht ungefähr“ 500 ml in der Verpackung?
Ja, so ist es. Die Nennfüllmenge, die in Verbindung mit dem e angegeben wird, ist keine Mindestfüllmenge, sondern die durchschnittliche Füllmenge über einen Abfüllzeitraum von einer Stunde. Mögliche Unterschreitungen der Nennfüllmenge sind aber nicht etwa beliebig groß, sondern statistisch genau definiert und begrenzt. Das Ganze steht seit sage und schreibe 40 (!) Jahren in der Europäischen Fertigpackungsrichtlinie 76/211/EWG. Der Verbraucher erhält also im statistischen Durchschnitt („estimated“) 500 ml, manchmal begrenzt etwas weniger, manchmal aber auch etwas mehr. Die Statistik wird von den zuständigen Überwachungsbehörden bei den Herstellern genau kontrolliert.
Dieses Symbol finden Sie z.B. auf Kunststoffverpackungen und auf Kunststoff-Essgeschirr, welches direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen darf. Wenn Sie z.B. einen genussfertigen Salat aus der Salatbar in einer Einmalverpackung mitnehmen und den mit einer dieser schön-schrecklich-praktischen weißen Kunststoffgabeln verzehren, tragen beide dieses Symbol. Es zeigt an, dass der verwendete Kunststoff bestimmte Spezifikationen in Bezug auf die Migration von z.B. Weichmachern aus den Kunststoffen einzuhalten hat. Oder anders herum gesagt: Die Lebensmittelhersteller dürfen die Lebensmittel nicht in „irgendwelches Plastik“ verpacken, sondern eben nur in ganz bestimmte definierte und geprüfte Materialien – und Sie als Verbraucher können das anhand dieses Symbols identifizieren.
Anders herum bedeutet das auch: Sollten Sie als Verbraucher einmal Lebensmittel zu Hause in Kunststoffen aufbewahren, so nehmen Sie bitte nicht irgend einen zweckentfremdeten Becher, Eimer (auch wenn der fabrikneu ist) oder ehemaligen Schraubenkasten aus dem Baumarkt, sondern natürlich nur Kunststoffbehältnisse mit diesem „Glas-Gabel-Symbol“! Alle anderen Kunststoffe sind zur Lebensmittelaufbewahrung nicht geeignet. Kartoffelsalat für 100 Leute beim Richtfest bereiten Sie folglich auch nicht in einer Kunststoffwanne für Wäsche zu.
Dieses Symbol ist in Anlehnung an das so genannte „Möbiusband“ (einem Recycling-Symbol) entstanden und mit einer Zahl in der Mitte und einer Abkürzung über das verwendete Material der Verpackung versehen. Es kann freiwillig auf die Verpackung gedruckt werden. Folgende Nummern sind vergeben:
1 | PET | Polyethylenterephthalat ( meist für Getränkeflaschen, „PET-Flaschen“) |
02 | PE-HD | Polyethylen high density ( z.B. für Kunststoffbecher) |
3 | PVC | Polyvinylchlorid (z.B. für Folien) |
04 | PE-LD | Polyethylen low density (z.B. für weichere Kunststoffbehältnisse) |
5 | PP | Polypropylen (z.B. für tief gezogene, weiche Becher) |
6 | PS | Polystyrol (z.B. für gespritzte, sehr harte Kunststoffbecher) |
7 | other | andere |
20 | PAP | „Paper“ = Wellpappe (z.B. für Umverpackungen, Kartons) |
21 | PAP | „Paper“ = sonstige Pappe (z.B. für Faltschachteln) |
22 | PAP | „Paper“ = Papier |
40 | FE | „Ferrum“, der chemische Name für Eisen ( z.B. in Form einer Dose) |
41 | ALU | Aluminium (z.B. für Menüschalen) |
50 | FOR | „Forest“ = der Wald = Holz (z.B. für Holzkisten) |
51 | FOR | „Forest“ = der Wald = Kork aus der Korkeiche (für Korkbehältnisse, Artikel) |
60 | TEX | „Textile“ = Baumwolle |
61 | TEX | „Textile“ = Jute |
70 | GL | „Glass“ = farbloses Glas |
71 | GL | „Glass“ = grünes Glass |
72 | GL | „Glass“ = braunes Glass |
Der Grüne Punkt ist das Zeichen der Gesellschaft „Der grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ und zeigt an, dass die Verpackung für das Recycling vorgesehen ist. Die Angabe des Grünen Punktes ist inzwischen freiwillig. Ihnen als Verbraucher zeigt der Punkt an, dass Sie diese Verpackung in die „Gelbe Tonne“ oder den „Gelben Sack“ entsorgen dürfen. Dafür zahlen Sie als Verbraucher übrigens 1 bis 2 Cent pro Verpackung (!). Ihre Gemeinde stellt Ihnen nämlich die Gelbe Tonne nicht etwa aus lauter Freundlichkeit „umsonst“ vor die Tür und holt den Gelben Sack auch nicht etwa aus lauter Nächstenliebe und Fürsorge ab – das genaue Gegenteil ist der Fall. Sie haben das ganze System bereits an der Kasse vorab bezahlt. Papier und Pappe gehören in die Altpapier-Tonne und Glas in den Glascontainer. Das Recycling dieser beiden Restmaterialien haben Sie zum Teil auch schon an der Kasse über eine Abgabe bezahlt. Darüber hinaus erwirtschaften die Entsorger mit den alten Pappen und dem Altglas einen guten Gewinn.
Und wenn Sie einmal auf den Boden eines Tetrapaks sehen, dann finden Sie dort noch verschiedene einzelne Striche, Kreuze und farblich unterschiedliche Quadrate. Geheiminformationen der 3. Art? Nein, das sind nur Steuermarkierungen für den Maschinenführer an der Abfüllanlage, der mittels Laser die Packung genau an die richtige Stelle der Abfüllmaschine positioniert, damit die Maschine das Lebensmittel auch fehlerfrei in die Packung einfüllt und nicht voll daneben.
Also, das Leben als Verbraucher ist ja nicht einfach – aber als Lebensmittel- oder Verpackungshersteller hat man auch so sein Päckchen zu tragen, und zwar richtig gekennzeichnet.
Es gibt wirklich viele Verpackungssymbole und ich kenne nur ein Paar. Ich wusste gar nicht, was das erste Symbol bedeut. Also, mit diesem Symbol heißt es, dass Lebensmittel direkt in Kontakt mit dem Kunststoff kommen dürfen. Aber, wäre dies mehrmals möglich, könnte man Kunststoff-Essgeschirr abspülen und noch mal benutzen?
Der Verbraucher darf darauf vertrauen, dass alle Verpackungen, die bei ihm zu Hause anfallen und nicht etwa schadstoffhaltige Füllgüter enthalten, am dualen System teilnehmen und daher in die Gelbe Tonne, den Gelben Sack, die Altglascontainer oder die Altpapiersammlung gehören. Nicht nur Glas und Papier, auch Kunststoffe aus dem dualen System sind heute, wenn von guter Qualität, als Rohstoffe für die Wirtschaft gefragt. Die Einnahmen daraus decken zwar nicht die Kosten (auch nicht bei Glas oder Papier), aber die Kosten für das Verpackungsrecycling sind in den vergangenen 15 Jahren um etwa 50 Prozent gesunken. Und das bei besserer Leistung und höherer Qualität der erzeugten Rohstoffe. Dass sich das Ganze zudem für die Umwelt lohnt, hat das Öko-Institut in einer neuen Studie (www.gruener-punkt.de/oeko-studie) nachgewiesen.
Sehr geehrter Herr Prof. Nöhle,
vielen Dank für diesen sehr informativen Beitrag! Der Grüne Punkt ist das geschützte Markenzeichen der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH. Er zeigt, wie Sie richtig schreiben, an, dass der Hersteller die Regeln der Verpackungsverordnung erfüllt hat. ABER: Heute müssen nach der Verpackungverordnung ALLE Verkaufsverpackungen am dualen System teilnehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen daher darauf vertrauen, dass sie alle ihre gebrauchten Verkaufsverpackungen in die entsprechenden Sammelsysteme geben können, nicht nur die mit Grünem Punkt. Verpackungen gehören also grundsätzlich nicht in den Restmüll. Und natürlich nehmen auch Verpackungen aus Papier und Glas am dualen System teil. Auch die Sammelsysteme für diese Materialien tragen sich nicht allein durch Verwertungserlöse – das duale System stellt daher auch für sie eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Vewertung sicher. Die Kosten je Verpackung berechnen sich nach Material und Gewicht – das macht für viele Verpackungen deutlich weniger als einen Cent aus. Insgesamt haben sich diese Kosten in den letzten 15 Jahren mehr als halbiert. Was man übrigens von der kommunalen Restmüllentsorgung eher nicht sagen kann.